Allgemeine Informationen zur Abwasserentsorgung

Aufgaben:
Ingenieurtechnische, kaufmännische und technische Betriebsführung des Eigenbetriebes Abwasser (Abwasserbetrieb) der
Großen Kreisstadt Freital.

weitere Aufgaben:
Reinigung der Straßeneinläufe (ca. 9.000 Stück/Jahr)

Anlagen:

  • ca. 260 km Kanalnetz (Schmutzwasser, Regenwasser, Mischwasser)
  • 26 Regenüberlaufbauwerke
  • 16 Regenrückhaltebecken
  • 2 Regenüberlaufbecken
  • 17 Schmutzwasserpumpwerke
  • 68 Sand- und Schlammfänge
  • 2 Abwassermengenmessstell

Mitarbeiter: 10
Anschlussgrad: 99,0%

Entwässerungssysteme

Das Freitaler Abwassernetz besteht zu ca. 50% aus einem Mischsystem (Regen- und Abwasser gemeinsam), zu 50% aus einem Trennsystem (Regen- und Abwasser getrennt). Der Hauptsammler beginnt an der Stadtgrenze zu Tharandt und endet in Freital-Potschappel an der Stadtgrenze zu Dresden. Das gesamte Freitaler Abwasser wird in der Dresdner Kläranlage Kaditz aufbereitet. Auch einige Umlandgemeinden (Tharandt/ Hartha, Oberhermsdorf sowie Teile von Possendorf/ Bannewitz) leiten ihre Abwässer in das Freitaler Netz und damit zur Kläranlage Kaditz.

Qualitätszeichen

Im Jahr 2010 wurde der TWF das Gütezeichen für Kanalreinigung der Gütegemeinschaft Kanalbau verliehen. Mit der Verleihung des Gütezeichens wird der Abteilung Abwasser die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Instandhaltung der Freitaler Abwasseranlagen bestätigt.

Absetzmengen

Nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Frischwassermengen können auf schriftlichen Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren abgesetzt werden.

Als Nachweis der in der Regel für die Grundstücksbewässerung genutzten Wassermengen dient dabei ausschließlich die Mengenermittlung über einen oder mehrere separate Unterwasserzähler, für deren Installation keine Genehmigungen notwendig sind. Davon ausgenommen sind Betriebe und Einrichtungen, bei denen im Produktions- bzw. Betriebsablauf Frischwasser verbraucht wird.

Die Ablesung der Unterzähler soll dabei zum gleichen Zeitpunkt wie die Ablesung des Wasserhauptzählers erfolgen. Die so ermittelten nicht eingeleiteten Wassermengen können dem Abwasserbetrieb in einem formlosen Antrag auf Gewährung von Absetzmengen bis spätestens einen Monat nach Erhalt des maßgebenden Abwassergebührenbescheides mitgeteilt werden. Dabei sind bitte die Kundennummer der WVW und das betroffene Grundstück anzugeben.

Der Antrag ist zu stellen an:
Abwasserbetrieb der Stadt Freital
Betriebsleiter Herr Sven Heckler
Dresdner Straße 56
01705 Freital

Antrag Hausanschluss

Für die Herstellung eines Anschlusses oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses bedarf es der Genehmigung.

Zur Beantragung ist das vorgegebene Formular auszufüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei der Technische Werke Freital GmbH einzureichen.

Dem Antragformular ist beizufügen:
Lageplan der Grundstücksleitungen im Maßstab 1:100
Längsschnitt der Grundstücksleitungen im Maßstab 1:100
Auszug aus der Flurstückskarte im Maßstab 1:1000

Absetzmengen

Auch in Gebieten der Großen Kreisstadt Freital, die nicht durch öffentliche Abwasseranlagen erschlossen sind, organisiert der Abwasserbetrieb die Abwasserentsorgung.

Die Stadt Freital hat gegenwärtig ausschließlich folgendes Unternehmen mit der Entsorgung von Kläranlagen und Gruben beauftragt:

Körner Rohr & Umwelt GmbH
Salzburger Straße 63
01237 Dresden
E-Mail: info@koerner.io
Disposition Entsorgung: 0351/ 250 215 37

Die Anlagenbetreiber werden gebeten:
die Entsorgung 14 Tage vor Ausführung anzumelden
bei der Anmeldung die Anlagennummer, die Art der Anlage sowie besondere Entsorgungsbedingungen anzugeben
abflusslose Gruben spätestens zur Entsorgung anzumelden, wenn diese bis auf 50 cm unter den Zulauf angefüllt sind
die Zugänglichkeit der Anlagen zu gewährleisten
die Leistungsscheine bei Unterzeichnung auf Richtigkeit zu überprüfen

Überwachung von Kleinkläranlagen

Zur Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Freital gehört auch die Überwachung der Eigenkontrolle und Wartung bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die TWF führt im Auftrag des Abwasserbetriebs diese Überwachung vor Ort durch. Diese Überwachung ist mindestens alle drei Jahre einmal durchzuführen.

Inhalt der Vorortbegehung ist die Sichtkontrolle der Anlage sowie die Einsichtnahme in das Betriebstagebuch (Betriebstagebücher sind für alle Anlagearten zwingend).

Gebührensätze